Das Problem ist, dass Verbrechen heute nicht mehr nur übers Telefon abgewickelt werden, sondern auch übers Internet.
Ich denke als Kontrollinstanz einen Richter vorzuschalten, ist nicht der schlechteste Weg.
Ich denke dadurch wird auch verhindert, dass massenhaft Bundestrojaner eingesetzt werden können.
Nur in begründeten Verdachtsfällen sollte der Staat auf solche Trojaner zurückgreifen können.
Sonst wird die Waffe stumpf!
Das "Abhören" übers Internet hätte man aber auch anders regeln können, z.B. über ein Mitschneiden der Kommunikationsdaten beim Provider des Verdächtigen nach richterlicher Genehmigung. Damit wäre man auch ziemlich sicher, dass die richtige Person überwacht wird. Dann gibt es zwar noch das Problem mit verschlüsseltem Verkehr, aber wirklich professionell arbeitende Kriminelle haben sich doch auch schon über das Telefon nicht im Klartext verständigt, oder?
Der Trojaner schafft eine ganze Reihe an Problemen: Erstens befinden sich sensible, nicht verbrechensrelevante Daten auf der Festplatte. Nacktfotos von der Freundin, intime E-Mails, oder solche die vielleicht etwas über politische/religiöse Überzeugung aussagen, Tagebucheinträge, Finanzunterlagen oder Geschäftsgeheimnisse. Wenn ich auf meine Festplatte schaue, finde ich genug, von dem ich nicht will, dass die Exekutive es "auswertet", ohne dass diese Inhalte gesetzlich verboten wären.
Eine Computerdurchsuchung ist halt mindestens so sensibel wie eine Hausdurchsuchung, nur im Gegensatz zur Hausdurchsuchung bemerkt der Verdächtige nicht, dass er durchsucht wird, was die Angelegenheit noch delikater macht.
Dann besteht noch das leidige Problem damit, dass der Trojaner Sicherheitslücken aufreißt oder zumindest ein Interesse bei der Exekutive besteht, dass manche davon nicht geschlossen werden - gefundenes Fressen für Kriminelle. PCs sind so schon unsicher genug und durch den Bundestrojaner wird das sicher nicht besser.
Ich bin auch für geregeltes Abhören in konkreten Verdachtsfällen - aber nicht mit ansonsten kriminellen, schwer unter Kontrolle zu bringenden Methoden!
Ich denke als Kontrollinstanz einen Richter vorzuschalten, ist nicht der schlechteste Weg.
Ich denke dadurch wird auch verhindert, dass massenhaft Bundestrojaner eingesetzt werden können.
Nur in begründeten Verdachtsfällen sollte der Staat auf solche Trojaner zurückgreifen können.
Sonst wird die Waffe stumpf!
Der Trojaner schafft eine ganze Reihe an Problemen: Erstens befinden sich sensible, nicht verbrechensrelevante Daten auf der Festplatte. Nacktfotos von der Freundin, intime E-Mails, oder solche die vielleicht etwas über politische/religiöse Überzeugung aussagen, Tagebucheinträge, Finanzunterlagen oder Geschäftsgeheimnisse. Wenn ich auf meine Festplatte schaue, finde ich genug, von dem ich nicht will, dass die Exekutive es "auswertet", ohne dass diese Inhalte gesetzlich verboten wären.
Eine Computerdurchsuchung ist halt mindestens so sensibel wie eine Hausdurchsuchung, nur im Gegensatz zur Hausdurchsuchung bemerkt der Verdächtige nicht, dass er durchsucht wird, was die Angelegenheit noch delikater macht.
Dann besteht noch das leidige Problem damit, dass der Trojaner Sicherheitslücken aufreißt oder zumindest ein Interesse bei der Exekutive besteht, dass manche davon nicht geschlossen werden - gefundenes Fressen für Kriminelle. PCs sind so schon unsicher genug und durch den Bundestrojaner wird das sicher nicht besser.
Ich bin auch für geregeltes Abhören in konkreten Verdachtsfällen - aber nicht mit ansonsten kriminellen, schwer unter Kontrolle zu bringenden Methoden!